In Deutschland ist die Angabe der Zollnummer grundsätzlich für alle schriftlichen bzw. mit Mitteln der Datenverarbeitung erstellten Zollanmeldungen
verbindlich vorgeschrieben.
Hierbei sind lediglich folgende Ausnahmen vorgesehen:
Zollanmeldungen ohne Zollnummer werden künftig nicht mehr angenommen.
Die Zollnummer wird auf Antrag kostenlos von der Koordinierungsstelle ATLAS vergeben. Sollte die Zollnummer bereits beantragt, aber noch nicht zugeteilt worden sein, bitte bei der Anmeldung vermerken
und eine Kopie des Antrags vorlegen.